Kreishauptmann

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Kreishauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten. Er war Vorsteher einer Kreishauptmannschaft etwa in Bayern, in Sachsen oder in Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich).

Die Verwaltungskreise in Sachsen existierten ab dem 1. Januar 1874. Ab dem 1. Januar 1939 wurde der Kreishauptmann in Sachsen zum Regierungspräsidenten (analog zum Amtshauptmann, welcher Landrat wurde). Ihm unterstanden die Amtshauptmannschaften seines Kreises.

In Sachsen bestanden folgende Kreishauptmannschaften:

Kreishauptmannschaft Bautzen
Kreishauptmannschaft Chemnitz
Kreishauptmannschaft Dresden
Kreishauptmannschaft Leipzig
Kreishauptmannschaft Zwickau

Generalgouvernement – besetztes Polen 1939–1945

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Die deutschen Verwalter im besetzten Polen verwendeten im sogenannten Generalgouvernement die Amtsbezeichnung Kreishauptmann für den obersten zivilen Verwalter eines Landkreises und in Analogie dazu die Bezeichnung Stadthauptmann für eine kreisfreie Stadt. Für die Kreisverwaltung im eingegliederten Wartheland wurde die deutsche (preußische) Bezeichnung Landrat verwendet.

Die Amtsbezeichnung der Regierungspräsidenten der tschechischen Regionen (krajský hejtman) wird in Österreich meist mit Kreishauptmann übersetzt, da dies den dortigen Begrifflichkeiten (Bezirkshauptmann/Landeshauptmann) mehr entspricht.[14]

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f Rolf Jehke: Regierungsbezirk Chemnitz. In: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945. 2. Juli 2008, abgerufen am 19. März 2015.
  2. Chemnitzer Adressbuch für1910 (Digitalisat über SLUB Dresden)
  3. Chemnitzer Adressbuch für 1920/21 (Digitalisat über SLUB Dresden)
  4. Chemnitzer Adressbuch für 1923 (Digitalisat über SLUB Dresden)
  5. Chemnitzer Adressbuch für 1932 (Digitalisat über SLUB Dresden)
  6. Chemnitzer Adressbuch für 1938 (Digitalisat über SLUB Dresden)
  7. Erich Stockhorst: 5000 Köpfe. Wer war was im 3. Reich. Arndt-Verlag, Kiel 1998, S. 328
  8. stadtwikidd.de
  9. Fortsetzung des Verzeichnisses der Inhaber höchster und hoher sächsischer Staatsämter auf die Zeit vom Jahre 1831 bis zur Gegenwart. In: Kalender für den Sächsischen Staatsbeamten auf das Jahr 1932. Dresden 1932, S. 191. Dr. Lempe wurde zum 1. Juli 1924 zum Kreishauptmann ernannt, trat sein Amt jedoch nicht an, sondern wurde bis Februar 1925 beurlaubt und schied dann aus dem Staatsdienst aus.
  10. Landesdirektion Leipzig: Die Führungspersönlichkeiten der Leipziger Mittelbehörde. (Memento vom 5. März 2009 im Internet Archive) (Quelle: Staatsarchiv Leipzig)
  11. a b c d e f g h i j territorial.de
  12. stadtwikidd.de
  13. stadtwikidd.de
  14. Korruption: Acht Jahre Haft für tschechischen Ex-Landeshauptmann. In: derStandard.at. 23. Juli 2015, abgerufen am 4. Dezember 2017.